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Ölschadenbeseitigung
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Das
Wasserhaushaltsgesetz in § 19 l WHG und die entsprechenden
Verordnungen der Länder, wie z.B. die Anlagenverordnung
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
bestimmen, dass Heizöltankanlagen ab 1.000 Liter
nur von Fachbetrieben eingebaut werden dürfen.
Es sind jedoch in allen Fällen die Anlageverordnungen
der einzelnen Bundesländer zu beachten.
Als
anerkannter und geprüfter Fachbetrieb nach
§ 19 l WHG sind wir der leistungsstarke Partner
rund um das Thema Tankanlagen. Wir helfen Ihnen,
sich im Dschungel der Vorschriften zurecht zu
finden. Dazu gehört selbstverständlich
auch die amtliche Abnahme Ihrer Anlage durch einen
zugelassenen Sachverständigen.
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Skizze
einer typischen Tankanlage, hier
mit Batterietanks der Firma Dehoust.
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